Dr. Remix, die Uni Bayreuth und Open Access: Transparenz für den Wissenschaftsbetrieb

Remix – das ist eine neue Kulturtechnik. Was liegt näher, als Schnipsel von im Internet verfügbaren Filmen, Fotos, Musikstücken, Texten zu nehmen, anders zu arrangieren (zu re-mixen) und so Neues daraus zu machen. Leider ist es nicht immer erlaubt.

In Doktorarbeiten jedenfalls müssen eigene Forschungsergebnisse drin sein, und damit man die auch erkennen kann, müssen fremde Gedanken als Zitate gekennzeichnet werden. Das weiß jeder Student und so steht es in jeder Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten. Und auch die Dopingärzte der Wissenschaft wissen es: die Ghostwriter, die gegen Bezahlung Doktorarbeiten für andere verfassen. Einen solchen Profi hatte Guttenberg für seine Remix-Doktorarbeit sicher nicht eingespannt.

Jetzt ist er zurückgetreten und wir nehmen Wetten darauf an, wie lange es dauern wird, bis uns die Bild-Zeitung sein groß aufgemachtes Comeback serviert. Bis dahin bitten wir, im Gedächtnis zu behalten, dass es genug andere Gründe gibt, sich kein solches Comeback zu wünschen: Da gab es im Sommer 2009 einen Wirbel um das zur Aufarbeitung der Finanzkrise wichtige “Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes” — schon vergessen? Eine britische Anwaltskanzlei, nicht das Ressort des damaligen Wirtschaftsministers Guttenberg hatte das Gesetz entworfen. Der Skandal auf der ‚Gorch Fock‘: Guttenberg warnte am Freitag vor vorschnellen Entscheidungen und ließ sich bereits am Samstag von der Bild-Zeitung vorschreiben, wen er sofort zu feuern habe. Die Selbstdarstellungsreise mit Ehefrau und TV-Moderator nach Afghanistan. Die „Aufklärung“ des Kundus-Vorfalls. Und … aber wir kommen vom Thema ab.

Auch die Uni Bayreuth muss sich ja noch immer fragen lassen: Hat man dem illustren Doktoranden aus dem elitären Seminar des Staatsrechtlers Peter Häberle einfach nur in blindem Vertrauen oder vielleicht mit zugekniffenen Augen die Bestnote überreicht? Dass Häberle selbst von den positiven wie negativen Möglichkeiten des World Wide Web keine Vorstellung hatte, mag man ja noch glauben. Was aber ist mit den anderen Gutachtern und Prüfern? Welche Rolle spielen Zuwendungen des  Rhön-Klinikums?  Wie kann die Uni weiterhin glaubwürdig ein Graduiertenkolleg mit dem Titel „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ anbieten? Muss man sich zukünftig von der Seite anschauen lassen, wenn im Lebenslauf ein Doktortitel der Universität Bayreuth steht? — Dass sich auch der Verlag Duncker & Humblot, der die Dissertation für stolze 88 Euro pro Exemplar verkauft hat, nicht eben mit Ruhm bekleckert hat, was das Lektorat und die Qualitätssicherung angeht, macht es nicht besser.

Konsequenz aus der ganzen Affäre: Wir brauchen endlich Open Access. Das bedeutet übersetzt: „Freier Zugang zu wissenschaftlichen Materialien“ und heißt konkret: Doktorarbeiten und alle anderen Abschlussarbeiten vom Bachelor aufwärts müssen — ebenso wie andere Forschungsergebnisse — offen ins Netz gestellt werden.

Auch wenn die eigentlichen Gründe für die Forderung nach freiem Zugang andere sind: Er verhindert solche Skandale zuverlässig. Ein frei verfügbarer Text kann nicht lange unbemerkt aus anderen frei verfügbaren Texten abgeschrieben sein. Nur weil Guttenbergs Text als Buch 88 Euro kostete, hat ihn vor dem Skandal kaum jemand gelesen. 88 Euro, die der Verlag „für nichts“ eingesteckt hat, denn eine wissenschaftliche Überprüfung des Werks hatte ja offensichtlich nicht stattgefunden.

Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth könnte einen guten Teil ihres verlorenen Ansehens wieder gewinnen, wenn sie sich  für einen freien Zugang zu wissenschaftlichen Materialien einsetzt und mithilft, die noch offenen Rechtsfragen in diesem Gebiet zu erforschen.

1 Kommentar

  1. Update: Doktorvater Häberle und Zweitgutachter Streinz haben eine Presseerklärung herausgegeben, die mehr Fragen offen lässt als beantwortet. Sie ist zu finden auf http://www.bieur.uni-bayreuth.de unter „Aktuelles“. Wer kann sich daran erinnern, dass es 2006 noch kein Google gab?

    Update 2: Gewogen und für zu leicht befunden: “Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.” Der Bericht der Kommission (als PDF) ist online.


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